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Führerscheinklassen B / BE / B197 / B78 / B196


Führerscheinklasse B


Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-
3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis
Fahrzeuge: Kaftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Führerscheinklasse Autoanhänger BE

Mindestalter: 18 Jahre (bei begleitetem Fahren 17 Jahre)
Voraussetzung: Klasse B
Ausbildung & Prüfung: Ausschließlich Praxis (Grundausbildung, 3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en)
Führerscheinantrag: siehe Führerscheinklasse B

Fahrzeuge: Auto mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse  
 

Führerscheinklasse B197

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff); Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-
3 Nachtfahrten). Die praktische Ausbildung findet hauptsächlich auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Es sind 10 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug zu absolvieren, um die Schaltkompetenz zu erlangen. 
Prüfung: Theorie und Praxis. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt. 
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis
Fahrzeuge: Es dürfen Kaftfahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).



Motorradfahren mit Autoführerschein B196

Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit min. 5 Jahren
Eingeschlossene Klasse: keine
Ausbildung: Theorie (klassenspezifisch, min. 4 x 90 Min.) und Praxis (min. 10 x 45 Min.)
Prüfung: keine TÜV-Prüfung; Beurteilung durch die Fahrschule
Gültigkeit: nur in Deutschland; im Ausland wird A1 benötigt.
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Bescheinigung über die Fahrerschulung, Ausweis
Fahrzeuge: Leichtkrafträder mit maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

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Führerscheinklassen A1 / A2 / A/ B196


Führerscheinklasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 4 klassenspez. Stoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-,
3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11kW (15 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg

Führerscheinklasse A2

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, A1
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-,
4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung <=35kW (48PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg



Führerscheinklasse A

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb, 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre bei Trikes
Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2
Ausbildung:
Der Ausbildungsumfang hängt vom Führerscheinvorbesitz ab. 
   Theorie:
  • bei einem Direkterwerb (keinem Führerscheinvorbesitz) sind 12 Grund- und 4 Zusatzstoff vorgeschrieben
  • bei Direkterwerb + Führerscheinvorbesitz (z.B. AM, B) sind 6 Grund- und 4 Zusatzstoff vorgeschrieben
  • bei einem Aufstieg von A2 zu A und einem Vorbesitz von 2 Jahren ist keine Theorie und keine Theorieprüfung nötig
 
   Praxis:
  • bei einem Direkterwerb sind die Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben
  • bei einem Aufstieg von A2 zu A und weniger als 2 Jahre Vorbesitz sind vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en
  • bei einem Aufstieg von A1 zu A und einem Mindestalter von 24 Jahren sind vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en
  • bei einem Aufstieg von A2 zu A und einem Vorbesitz von 2 Jahren empfehlen wir mehrere Übungsfahrten
Prüfung: Theorie (je nach Vorbesitz) und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis

Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung <=35kW (48PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg


Motorradfahren mit Autoführerschein B196

Die Erweiterung des B-Führerscheins um die Schlüsselkennzahl 196 ermöglicht das Fahren von leichten Motorrädern innerhalb Deutschlands. Es ist nur eine Fahrerschulung erfolgreich zu absolvieren (keine TÜV-Prüfung nötig). Weitere Infos hierzu findest du unter den unter B-Führerscheinklassen (klicke hier). 

Jeder, der bei uns einen Motorradführerschein der Klassen A (Mofa, AM, A1, A2, A) machen möchte, benötigt Schutzbekleidung. Bitte bringe diese zu deiner Führerschein-Ausbildung mit!

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Führerschein­klasse AM / Mofa



Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

AusbildungTheorie (12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff) und Praxis (nach Bedarf)
Prüfung: Theorie und Praxis
Geschwindigkeit: Max. 45 km/h
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Roller (Zwei-, dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.)

 

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie, keine praktische Prüfung
Geschwindigkeit: Max. 25 km/h
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild
Fahrzeuge: Mofa (Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro- oder Verbrennungsmotor bzw. Kraftfahrzeuge bis max. 50 ccm Hubraum)

Wenn Du bei uns einen Motorradführerschein der Klassen A (Mofa, AM, A1, A2, A) machen möchtest, benötigst Du Schutzbekleidung. Diese kannst Du in unserer Fahrschule kostenfrei ausleihen.

Fahrschule Maurer
Nordweg 8a
87764 Legau

Tel:  0157 / 370 123 64
E-Mail: info@fahrschule-maurer.de

Bürozeiten Legau
Dienstag & Mittwoch: 18.30 - 20.00 Uhr

Bürozeiten Tannheim
Montag & Donnerstag: 18.30 - 20.00 Uhr