
Führerscheinklassen B / BE / B197 / B78 / B196
Führerscheinklasse B
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-
3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis
Fahrzeuge: Kaftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse Autoanhänger BE
Mindestalter: 18 Jahre (bei begleitetem Fahren 17 Jahre)
Voraussetzung: Klasse B
Ausbildung & Prüfung: Ausschließlich Praxis (Grundausbildung, 3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en)
Führerscheinantrag: siehe Führerscheinklasse B
Fahrzeuge: Auto mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
Führerscheinklasse B(197)
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff); Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-
3 Nachtfahrten). Die praktische Ausbildung findet hauptsächlich auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Es sind 10 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug zu absolvieren, um die Schaltkompetenz zu erlangen.
Prüfung: Theorie und Praxis. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt.
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis
Fahrzeuge: Es dürfen Kaftfahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse B-Automatik B(78)
Kriterien: wie bei Führerscheinklasse B
Fahrzeuge: Ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe
Motorradfahren mit Autoführerschein B(196)
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Eingeschlossene Klasse: keine
Ausbildung: Theorie (klassenspezifisch, min. 4 x 90 Min.) und Praxis (min. 5 x 90 Minuten)
Prüfung: keine TÜV-Prüfung; Beurteilung durch die Fahrschule
Gültigkeit: nur in Deutschland; im Ausland wird A1 benötigt.
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Bescheinigung über die Fahrerschulung, Ausweis
Fahrzeuge: Leichtkrafträder mit maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Führerscheinklassen A1 / A2 / A
Führerscheinklasse A1
Mindestalter: 16 JahreEingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 4 klassenspez. Stoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn-,
3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11kW (15 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg
Führerscheinklasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, A1
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff) und Praxis (Grundausbildung, 5 Überland-,
4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung <=35kW (48PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg
Führerscheinklasse A
Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2
Ausbildung: Der Ausbildungsumfang hängt vom Führerscheinvorbesitz ab.
- bei einem Direkterwerb (keinem Führerscheinvorbesitz) sind 12 Grund- und 4 Zusatzstoff vorgeschrieben
- bei Direkterwerb + Führerscheinvorbesitz (z.B. AM, B) sind 6 Grund- und 4 Zusatzstoff vorgeschrieben
- bei einem Aufstieg von A2 zu A und einem Vorbesitz von 2 Jahren ist keine Theorie und keine Theorieprüfung nötig
- bei einem Direkterwerb sind die Grundausbildung, 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben
- bei einem Aufstieg von A2 zu A und weniger als 2 Jahre Vorbesitz sind vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en
- bei einem Aufstieg von A1 zu A und einem Mindestalter von 24 Jahren sind vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt/en
- bei einem Aufstieg von A2 zu A und einem Vorbesitz von 2 Jahren empfehlen wir mehrere Übungsfahrten
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung <=35kW (48PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg
Motorradfahren mit Autoführerschein B196
klicke hier
Jeder, der bei uns einen Motorradführerschein der Klassen A (Mofa, AM, A1, A2, A) machen möchte, benötigt Schutzbekleidung. Bitte bringe diese zu deiner Führerschein-Ausbildung mit!

Führerscheinklasse AM / Mofa
Führerscheinklasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie (12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff) und Praxis (nach Bedarf)
Prüfung: Theorie und Praxis
Geschwindigkeit: Max. 45 km/h
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ausweis
Fahrzeuge: Roller (Zwei-, dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.)
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie, keine praktische Prüfung
Geschwindigkeit: Max. 25 km/h
Führerscheinantrag: Biometrisches Passbild
Fahrzeuge: Mofa (Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro- oder Verbrennungsmotor bzw. Kraftfahrzeuge bis max. 50 ccm Hubraum)
Jeder, der bei uns einen Motorradführerschein der Klassen A (Mofa, AM, A1, A2, A) machen möchte, benötigt Schutzbekleidung. Diese kannst Du in unserer Fahrschule kostenfrei ausleihen.
Nordweg 8a
87764 Legau
Tel: 0157 / 370 123 64
Fax: 0 83 94 / 92 65 75
E-Mail: info@fahrschule-maurer.de
Dienstag & Mittwoch: 18.30 - 20.00 Uhr
Bürozeiten Tannheim
Montag & Donnerstag: 18.30 - 20.00 Uhr